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Bild vergrößernSchnitte
Bild vergrößernAmtlicher Prüfbericht
Bild vergrößernBaubeginnsanzeige
Bild vergrößernBescheinigungen
Bild vergrößernGemäß § 83 Abs. 2 HBO müssen Prüfingenieure in Hessen die übereinstimmende Bauausführung gemäß den geprüften Unterlagen bescheinigen. Dafür sind stichprobenhafte Überwachungen vor Ort notwendig. Informieren Sie Ihren Prüfingenieur also rechtzeitig (24 bis 48 Stunden) vor der jeweiligen Abnahme.
Nach Abschluss der Bauausführung gemäß den geprüften statischen Nachweisen erstellen wir einen abschließenden Prüfbericht sowie eine Bescheinigung, welche beide zusammen mit der Rohbaufertigstellungsanzeige bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzureichen sind.
Wird Ihr Bauvorhaben von der Bauaufsichtsbehörde als Sonderbau eingestuft, übernimmt die Behörde die Beauftragung eines Prüfingenieurs. Sie haben aber die Möglichkeit, der Behörde einen Prüfingenieur vorzuschlagen. Diesen Wunsch müssen Sie unbedingt schriftlich an die Bauaufsichtsbehörde richten.
Für Prüfingenieure gilt die Gebührenordnung der BVS (Bewertungs- und Verrechnungsstelle). Wenn Sie bei uns oder jedem anderen Prüfingenieurbüro ein Angebot zur Prüfung Ihrer Statik anfordern, wird Ihre Anfrage an die BVS weitergeleitet. Sie erhalten also immer einheitliche Honorarsätze. Die BVS wickelt außerdem den gesamten Zahlungsverkehr ab, um sicherzustellen, dass die Sätze eingehalten werden.