Vorbeugender Brandschutz
Unter Berücksichtigung der Geometrie des Gebäudes planen wir Brand- und Rauchabschnitte sowie Flucht- und Rettungswege für Wohnhäuser, technische Anlagen und gewerblich genutzte Räume.
Unter Berücksichtigung der Geometrie des Gebäudes planen wir Brand- und Rauchabschnitte sowie Flucht- und Rettungswege für Wohnhäuser, technische Anlagen und gewerblich genutzte Räume.
Die besondere Qulaifikation unserer Brandschutz-Fachplaner erspart Ihnen weitergehende Prüfungen bis einschließlich Gebäudeklasse 4.
Der Begriff des "Fachplaners Brandschutz" ist nicht geschützt. Auf Anfrage stellen wir daher gerne die Ausbildungsnachweise unserer Brandschutzexperten zur Verfügung.
Der vorbeugene Branschutz unterteilt sich in weitere Kategorien:
Im baulichen Brandschutz betrachten wir insbesondere die Geometrie des Gebäudes im Hinblick auf die Planung von Brand- und Rauchabschnitten, das Brandverhalten und den Feuerwiderstand der Bauteile und die Planung von Flucht- und Rettungswegen.
Beim Brandschutz für technische Anlagen legen wir ein besonderes Augenmerk auf das Erkennen, Melden, Unterdrücken, Löschen, Entrauchen und Abschotten des Standorts sowie geeignete Leit- und Führungssysteme.
Im betrieblich-organisatorischen Brandschutz geht es vor allem um den Schutz der Mitarbeiter. Hier erstellen wir die Brandschutzordnung und Brandschutzpläne.
Aber auch die Planung des abwehrenden Brandschutzes gehört zu einem guten Brandschutzkonzept. Hierbei erstellen wir in Absprache mit der Feuerwehr Feuerwehrpläne und legen Aufstellflächen und Anfahrtspunkte für den Einsatzfall fest, so dass die Brandbekämpfung und Rettung im Ernstfall problemlos durchführt werden kann.
Wir erstellen Ihre Brandschutznachweise einschließlich der Planung von Flucht- und Rettungswegplänen für die Gebäudeklassen 1-5 (Seite 7, Quelle: Ingenieurkammer Hessen) sowie Brandschutzkonzepte für Sonderbauten. Wir sind Fachplaner und Nachweisberechtigte für den vorbeugenden Brandschutz, daher entfällt die Prüfung der Nachweise bis Gebäudeklasse 4. Gebäude der Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten sind immer prüfpflichtig.
Ein Brandschutznachweis/-konzept ist nicht nur für Neubauten erforderlich. Auch bei einer Sanierung oder einer veränderten Nutzung des Gebäudes ist es wichtig sicherzustellen, dass die verwendeten Materialien und bautechnischen Gegebenheiten geeignet sind, um den Anforderungen aus dem Brandschutz gerecht zu werden. Wir finden Lösungen zum Bauen im Bestand, um die Nutzung alter und historischer Gebäude zu ermöglichen.
Ob ein Brandschutzkonzept für Ihr Bauvorhaben zwingend erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie Standort, Gebäudeklasse und Nutzungszweck ab. Wir beraten Sie gerne. Senden Sie uns einfach Ihre Frage per E-Mail.
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