Geräuschemission nach DIN 4109
Eine erste Orientierungshilfe gibt die DIN 4109. Sie legt Mindestwerte der Schalldämmung von Bauteilen und Höchstwerte des Schallpegels von Lärmquellen fest, also z. B. wie laut die Gespräche des Nachbarn oder dessen Musik zu hören sein darf oder wie viel Dezibel der Betriebsgeräusche von z. B. Wasserpumpen oder vom Straßenverkehr im Innenraum ankommen. Dabei geht die DIN-Norm davon aus, dass die benachbarten Menschen und Geräte durchschnittlich laute Geräusche von sich geben. Eine Garantie auf absolute Funkstille in den eigenen vier Wänden können Sie also von den Vorgaben nicht erwarten. Daher ziehen Bauexperten häufig auch die VDI-Richtlinie 4100 zu Rate. Sie legt drei Schallschutzstufen (SSt I, SSt II, SSt III) für die Planung und Bewertung des Schallschutzes fest. So können sich Bauherren und beauftragte Bauunternehmen leichter auf den gewünschten Schallpegel einigen.