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Warum Schallschutz immer wichtiger wird

Seit über zwanzig Jahren beschäftigen wir uns mit dem Thema Schallschutz im Wohnungs- und Gewerbebau. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir bereits in einem frühen Projektstadium die notwendigen Bauteilabmessungen abschätzen und dem Architekten beratend zur Seite stehen. Hierbei werden die gesetzlichen Mindestanforderungen nach der DIN 4109 und ggf. die zusätzlich vereinbarten Vorgaben für den erhöhten Schallschutz berücksichtigt. Das erhöhte Schutzniveau setzen wir in der Regel nach den mit dem Auftraggeber vereinbarten Schallschutzstufen der VDI-Richtlinie oder der DEGA um. Es können aber auch individuelle Kundenwünsche berücksichtigt werden. Die inzwischen sehr komplex gewordene Nachweisführung erfolgt in unserem Hause mit Hilfe moderner EDV-Software. Gerade für Mieter ist der Schallschutz ein sehr wichtiges Kriterium bei der Wohnungsauswahl: je höher der Mietpreis und je neuer die Immobilie, desto höher die Erwartungen an die akustische Privatsphäre.

Bauherren aufgepasst!

Je besser das Gebäude nach außen hin „abgeschirmt“ wird (z.B. durch mehrfachverglaste Fenster), desto mehr Wert sollten Sie auf den Schallschutz im Innenraum legen. Je ruhiger die Wohnung nämlich ist, desto stärker stören Geräusche im Inneren.

Berücksichtigen Sie auch die Schallausbreitungswege. Einige Dämmstoffe wirken regelrecht wie Resonanzkörper und transportieren Geräusche von Etage zu Etage statt sie abzudämpfen.

Lärmempfinden

Das Lärmempfinden ist dabei äußerst subjektiv. Nicht nur die Art und die Dauer des Geräusches, auch der Zeitpunkt und das persönliche Verhältnis zum Verursacher haben einen maßgeblichen Einfluss, ob sich der Bewohner gestört fühlt oder nicht.

Geräuschemission nach DIN 4109

Eine erste Orientierungshilfe gibt die DIN 4109. Sie legt Mindestwerte der Schalldämmung von Bauteilen und Höchstwerte des Schallpegels von Lärmquellen fest, also z. B. wie laut die Gespräche des Nachbarn oder dessen Musik zu hören sein darf oder wie viel Dezibel der Betriebsgeräusche von z. B. Wasserpumpen oder vom Straßenverkehr im Innenraum ankommen. Dabei geht die DIN-Norm davon aus, dass die benachbarten Menschen und Geräte durchschnittlich laute Geräusche von sich geben. Eine Garantie auf absolute Funkstille in den eigenen vier Wänden können Sie also von den Vorgaben nicht erwarten. Daher ziehen Bauexperten häufig auch die VDI-Richtlinie 4100 zu Rate. Sie legt drei Schallschutzstufen (SSt I, SSt II, SSt III) für die Planung und Bewertung des Schallschutzes fest. So können sich Bauherren und beauftragte Bauunternehmen leichter auf den gewünschten Schallpegel einigen.

Kostentechnisch fällt der Schallschutz bei baulichen Maßnahmen kaum ins Gewicht. Fragen Sie uns nach einem Angebot für die Erstellung und Umsetzung Ihres persönlichen Schallschutzkonzeptes. Wir können Ihnen auch sagen, unter welchen Umständen Sie Anspruch auf eine finanzielle Förderung haben.

KOSTEN ANFRAGEN
Geräuschemission Wahrnehmung der Immission aus der Nachbarschaft bei einem Hintergrundpegel von 20 dB(A) und üblicher Raumgröße
  SSt I SSt II SSt III
laute Sprechweise undeutlich verstehbar kaum verstehbar i.A. nicht verstehbar
angehobene Sprechweise i.A. kaum verstehbar i.A. kaum verstehbar nicht verstehbar
normale Sprechweise i.A. kaum verstehbar nicht verstehbar nicht hörbar
sehr laute Musik (Party) sehr deutlich hörbar deutlich hörbar noch hörbar
laute Musik (auch Radio/TV) deutlich hörbar noch hörbar kaum hörbar
Normal laute Musik noch hörbar kaum hörbar nicht hörbar
spielende Kinder hörbar noch hörbar kaum hörbar
Gehgeräusche i.A. kaum störend i.A. nicht störend nicht störend
Nutzergeräusche hörbar noch hörbar i.A. nicht hörbar
Geräusche aus haustechnischen Anlagen unzumutbare Belästigungen werden i.A. vermieden i.A. nicht störend nicht oder nur selten störend
Haushaltsgeräte noch hörbar kaum hörbar i.A. nicht hörbar