Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 legt fest, welchen Energiebedarf und Wärmeverlust Gebäude haben dürfen. Für Neubauten gibt sie zwei Kenngrößen vor: Jahres-Primärenergiebedarf und spezifischer Transmissionswärmeverlust. Beide Werte ermitteln wir anhand von drei DIN-Vorgaben:
Die geltende EnEV 2014 beinhaltet bereits die verschärften Anforderungen der EnEV 2016, die am 01.01.2016 in Kraft getreten ist. Sommerlicher Wärmeschutz, Luftdichtheit sowie ein natürlicher Mindestluftwechsel sind heute schon ein Muss. Gern erarbeiten wir Ihr individuelles Energiekonzept.
Wir erstellen die entsprechenden EnEV-Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie Wärmebrückennachweise und KfW-Nachweise. So können Sie gegenüber Kaufinteressenten und Mietern nachweisen, welchen Energiestandard Ihr Gebäude erfüllt. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne die Ausbildungsnachweise unserer Mitarbeiter zur Verfügung.
Mit unserer Thermografiekamera entlarven wir die Schwachstellen an Ihrer Immobilie: Wärmebrücken, Leckagen und andere Schwachstellen werden sofort sichtbar. So können wir Sie gezielt beraten, mit welchen Maßnahmen Sie Ihre Heizkosten dauerhaft senken können.
Weiterhin führen wir Schadensbewertungen durch, um beispielsweise das Schimmelpilzrisiko zu bestimmen.
Beim Wärmeschutz spielen viele Aspekte ineinander. Wir beraten Sie gerne. Senden Sie uns einfach Ihre Frage per E-Mail.
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